Welche Förderungen gibt es?
1. Förderung in München – Photovoltaik-die-Sonne-lacht
Hier ist der Link zum Förderungsantrag der Stadt München
https://stadt.muenchen.de/infos/foerderrichtlinie-energieeinsparung-2019.html
Die im Folgenden vorgestellten Fördermaßnahmen gelten ab dem 1. April 2019. Das Programm ist vorerst auf drei Jahre beschränkt und endet Ende März 2022. Der Antrag für eine Förderung muss vor Auftragsvergabe gestellt werden.
- Photovoltaik–die-Sonne-lacht
Die Stadt München fördert die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet sowohl für den Wohn- als auch den Gewerbebereich. Für die ersten 10 kWp werden pro kWp 200 € Zuschuss gewährt. Jedes weitere installierte kWp erhält 100 € Zuschuss. Gefördert werden nur die ersten 30 kWp, die Anlage kann jedoch auch größer als 30 kWp sein.
Fassadenanlagen, Anlagen auf Gebäuden mit Denkmalschutz und Anlagen mit Mieterstromkonzept erhalten folgende Boni:
- Fassadenanlage: 200 € / kWp
- Denkmalschutzgebäude: 3.000 € je Anlage (sofern die Anlage ein denkmalschutzrechtliches Erlaubnisverfahren benötigt)
- Mieterstromkonzept Bestandsbauten: 4.000 € je Anlage
- Mieterstromkonzept Neubauten: 1.000 € je Anlage
Um eine Förderung zu erhalten, muss eine fachgerechte und sichere Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage gewährleistet sein. Außerdem ist der Anschluss an das Stromnetz erforderlich. Gebrauchte Photovoltaikanlagen, Plug&Play-Anlagen und reine Freiflächenanlagen werden nicht gefördert.
2. Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen -die-Sonne-lacht-
Ergänzen Sie Ihre Photovoltaikanlage durch einen Stromspeicher, so erhalten Sie 300 € pro installierter kWh Nutzkapazität. Der maximale Förderbetrag ist 15.000 €. Es können nicht mehr als 50 % der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst werden.
Um gefördert zu werden, muss der Stromspeicher eine Notstromfunktion enthalten. Hat der Speicher eine inselfähige Notstromfunktion, wird ein Bonus von 500 € gewährt. Lithium-Ionen-Batterietypen und Salzwasserbatterien sind in die Förderung eingeschlossen, wohingegen Bleibatterien nicht förderfähig sind.
3. Beratungs- und Planungsleistungen
Auch Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Solarenergie durch einen externen Energieberater werden gefördert. Insgesamt können hier bis zu 80 % der Kosten erstattet werden.
Ein- und Zweifamilienhausbesitzer erhalten eine Grundförderung von maximal 1.500 €. Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich die Grundförderung auf maximal 6.000 €. Außerdem kann bei Mehrfamilienhäusern eine zusätzliche Bonusförderung für die Rechts- und Steuerberatung bzw. Statikprüfung beantragt werden. Der Zuschuss für die Rechts- und Steuerberatung beträgt hier bis zu 2.000€, der für die Statiküberprüfung bis zu 1.000 €.
Bedingung für eine Förderung ist, dass eine neutrale und unabhängige Beratung in Anspruch genommen wird. Außerdem muss die Qualifikation der Beraterin bzw. des Beraters nachgewiesen und einen Beratungsbericht vorgelegt werden.
2. Das 10.000 Häuser Programm vom Land Bayern
Achtung! Diese Förderung wurde im April 2022 eingestellt. Es ist nicht geplant, sie zu verlängern!!!
Achtung! Diese Förderung des Landes Bayern wurde eingestellt. Es ist vorläufig nicht geplant, sie zu verlängern!!!
Hier ist der Link zum Förderungsantrag vom Land Bayern https://www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm/pvspeicher.html
Diese Förderung (wurde ab 1.01.2020 verlängert) gilt für Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs (PV-Speicher-Programm) und wird als Zuschuss gewährt unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Wohngebäude muss in Bayern liegen und darf max. 2 WE umfassen.
- Es kann eine vollständige Selbstnutzung durch den Eigentümer oder eine teilweise Vermietung vorliegen, d.h. die Vermietung darf höchstens eine oder zwei Wohneinheiten betreffen
- Es werden nur Gebäude gefördert, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (Wohnfläche im Gebäude beträgt mehr als 50 % der beheizten Gebäudefläche)
- Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferienhäusern und Wochenendhäusern.
- Die Kombination dieses Förderprogrammes mit Krediten, Zuschüssen und Zulagen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich, wenn die Richtlinien dieser Programme das zulassen.
- Das bedeutet, dass die Förderung der Stadt München zusätzlich zu diesem Programm möglich ist.
Förderung bundesweit für Brennstoffzellen
Brennstoffzelle: Erdgas für 0,04 € /kWh vom eigenen Stromanbieter wird zu Wasserstoff umgewandelt und als Wärmeerzeuger (für Heizung und Warmwasser) verwendet. Eine Brennstoffzelle (Kosten je nach Größe ca. € 25.000) wird bis zu 40 % gefördert.
Beantragen Verbraucher die Zuschüsse für Brennstoffzellen, erhalten sie bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten über das Programm 433 der KfW erstattet. Die Förderung der Brennstoffzelle setzt sich dabei aus einem Basis- und einem Bonusbetrag zusammen. Während Hausbesitzer dabei grundsätzlich 5.700 Euro für jede zugelassene Brennstoffzellenheizung bekommen, gibt es noch einmal 450 Euro je 100 Watt elektrischer Leistung. Für eine Heizung, die 750 Watt elektrisch leistet, gibt es dabei:
- 5.700 Euro als Grundförderung
- 3.600 Euro als leistungsabhängiger Zusatzbetrag
- 9.300 Euro Förderung für die Brennstoffzellenheizung von der KfW
Wichtig: Die Förderung der Brennstoffzelle ist auf maximal 40 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten begrenzt.
Förderung bundesweit für Privatpersonen bei Erneuerung der Heizungsanlage
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die auf eine Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten hohe staatliche Zuschüsse:
Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie z.B. Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen werden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35 Prozent gefördert. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann sich der Fördersatz auf 45 Prozent erhöhen.
Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent – z.B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann sich der Fördersatz auf 40 Prozent erhöhen.
Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind, können mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent gefördert werden. Spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme muss die zusätzliche Einbindung von Wärme aus erneuerbarer Energie nachgewiesen werden. Zudem muss von Anfang an eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut sein.
Als förderfähige Kosten können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden.