Ladestationen für E-Autos

Geförderte Ladestationen/Wallboxen für E-Autos für Unternehmen/Gewerbe

Photovoltaik ist in aller Munde und im Verbund damit, hat das E-Auto immer mehr Bedeutung gewonnen. Denn die fossilen Treibstoffe, mit denen wir unsere Autos – noch – betanken feiern, was die Preise angeht, fröhliche Urständ‘.  Hinzu kommt der Klimaschutz, der uns mittlerweile mehr als bedrängt. Aber das wissen Sie alles ja selbst.

Der Trend zum E-Auto ist deutlich zu erkennen. Wie die untenstehende Grafik zeigt, ist innerhalb von 10 Jahren (2012 – 2022) die Anzahl der E-Autos in Deutschland von 4.541 auf 687.241 angestiegen. Ein beachtlicher Zuwachs.

Die Prognose für das Jahr 2030 liegt bei 10 Mio E-Autos. Bei derzeit ca. 48 Mio PKW‘s in Deutschland, fährt dann jedes 4. Auto elektrisch.

Das bedeutet, dass die Bevölkerung zukünftig an zentralen Knotenpunkten auf Ladestationen angewiesen ist.  Ausflügler werden ihre Ziele nach vorhandenen Möglichkeiten auswählen und damit die Attraktivität des Fremdenverkehrs samt Gastronomie und Einzelhandel erhöhen.

Es macht also Sinn, wenn Sie als Unternehmen im gewerblichen Bereich für Ihre Kunden, Mitarbeiter und Ihren Fuhrpark Ladestationen (Wallboxen oder Ladepunkte) vorweisen können. Auch für Wohnungseigentumsgesellschaften (WEG), die für die Eigentümer oder Mieter der Wohnanlage diesem Trend folgen möchten, sind entsprechende Lösungen vorhanden.

Die Vorteile für Vermieter/Eigentümer oder Unternehmen/Gewerbe liegen auf der Hand:

WEG:                                                          Bedarf/Anspruch der Mieter auf Wallbox wird erfüllt.

Unternehmen/Gewerbe:                            Mehrwert für Kunden

                                                                   Senkung Fuhrparkkosten

                                                                   Attraktivität als Arbeitgeber

Unser Angebot an Sie:                                

Das von uns vertretene Unternehmen ist spezialisiert auf die Installation, den Betrieb und die Wartung von Ladeinfrastrukturen für Unternehmen/Gewerbe und die Wohnungswirtschaft (WEG) und ist seit 14 Jahren in diesem Bereich tätig.  Neben dem Genehmigungsverfahren, der Konzeption der Installation und der Wartung, unterstützt das Unternehmen auch die Inanspruchnahme von  Förderprogrammen, über die wir am Ende dieses Schreibens noch berichten.

Vier Schritte zur Errichtung und den Betrieb von Ladestationen in Ihrem Objekt:

  • Erstprüfung vor Ort:  Machbarkeit – Abschätzung –  Planung nächste Schritte
  • Konzeption:  Planung der Anlage – Abstimmung mit dem Netzbetreiber – Kostenkalkulation
  • Installation: Installation von Verkabelung und Elektrotechnik – Installation der Wallboxen –  Setup der Abrechnungssysteme
  • Betrieb: technischer Betrieb der Anlage – Abrechnung – Regelmäßige Wartung nach DGUV3 – Anmeldung/Abmeldung neuer Nutzer/Mieter

Finanzierung:  Sie haben auch die Möglichkeit, statt einer hohen Anfangsinvestition das komplette Leistungspaket als Mietmodell zu erwerben.

Förderungen: Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Beschaffung und Errichtung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für kommunal oder gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Laden an touristischen Orten: Normal- und Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge an touristischen Betrieben,
  • Kommunales Laden: Normal- und Schnellladepunkte für eine nicht gewerblich tätige Kommune,
  • Flottenladen („Mischflotteneinsatz“): Ladepunkte, davon mindestens ein Schnellladepunkt, für unterschiedliche Ladebedarfe bei Flotten,
  • Laden von Dienstfahrzeugen bei Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter zu Hause: Errichtung von Ladepunkten am Wohnort Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 1.500 je Ladepunkt (unabhängig von der Ladeleistung) und maximal EUR 150.000 je Antragstellerin und Antragsteller.

Je Ladeort bekommen Sie die Förderung für normalerweise höchstens 10 Ladepunkte. Bei Vorhaben für Kommunales Laden sind höchstens 9 Ladepunkte förderfähig.

Auch das Bundesverkehrsministerium bietet Förderungen an, die wir Ihnen bei Bedarf gern zur Verfügung stellen.  Besuchen Sie gern auch unsere Webseite www.photovoltaik-die-sonne-lacht.de!

Wir freuen uns, wenn Sie sich bei uns melden.

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